Seit dem 13. Dezember 2020 herrscht in Deutschland ein umfangreicher Lockdown. Die Beschlüsse von Bundesregierung gemeinsam mit den Ministerpräsidenten der Länder wurden mehrfach verlängert. Die Einzelheiten regeln die jeweiligen Länder-Verordnungen bzw. das bundesweit gültige Infektionsschutzgesetz ("Bundesnotbremse"), das am 23. April 2021 in Kraft tritt. Wesentliche Punkte in Stichworten:
Die Ausübung des Uhrmacherhandwerks bleibt weiterhin erlaubt.
Die Regelungen gelten bundesweit verpflichtend und greifen ab Samstag, 24. April 2021!
Die Bundesländer sind jedoch ermächtigt, darüber hinaus gehende Regelungen zu treffen.
Das heißt, in einzelnen Bundesländern können auch schärfere Vorschriften erlassen werden!
Ab dem 20. April 2021 müssen Betriebe ihren Mitarbeitern kostenfrei Testmöglichkeiten anbieten. Die detaillierten Regelungen sowie Bezugsmöglichkeiten von Corona-Schnelltests zu Sonderkonditionen für Mitglieder finden Sie im Mitgliederbereich.
Ab sofort: ZV-Digitalisierungshilfe! Dell Partnerschaftsprogramm und Förderprogramme von Bund und Ländern im Mitgliederbereich!
Ein Musterformular zur Kontaktdatenerfassung (Termin-Einkauf / click & meet) sowie eine aktuelle Übersicht mit den für die Branche relevanten Corona-Regelungen der Bundesländer erhalten Sie im Mitgliederbereich und auf Anfrage beim Zentralverband.
Anforderung der Übersicht hier per E-Mail.
Die Umsetzung der Beschlüsse dieser Ministerpräsidentenkonferenz obliegt wiederum den einzelnen Bundesländern, weshalb sich im Detail teilweise Unterschiede ergeben können.
Die von den Schließungsanordnungen ab Dezember betroffenen Unternehmen werden vom Bund hauptsächlich durch die Überbrückungshilfe III unterstützt.
DIE ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III KANN AB SOFORT BEANTRAGT WERDEN!
Corona-Verordnung Thüringen (ab 11.01.2021)
Diese Übersicht wird ständig aktualisiert, sobald neue Informationen vorliegen!
(Stand: 20.04.2021)